Gastbeitrag von Philipp Döbbe
Wenn man bedenkt, was für mörderische Regime das 20. Jahrhundert hervorgebracht hat, erscheint es wie eine geniale Idee: Die Einrichtung einer Behörde, die totalitäre Bewegungen beobachtet und die Öffentlichkeit über diese informiert – mithin als Frühwarnsystem der Demokratie fungiert. Zu diesem Zweck wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1950 das Bundesamt für Verfassungsschutz geschaffen und nachfolgend die 16 Landesämter für Verfassungsschutz in den Bundesländern aufgebaut.
Die Verfassungsschutzbehörden wurden dabei organisatorisch von der Polizei getrennt und auch nicht mit exekutiven Befugnissen (Festnahmen, Durchsuchungen usw.) ausgestattet. Als einzige Waffe wurde ihnen das Sammeln von Informationen zugestanden. Dies durfte und darf zwar auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln (V-Leute, Observationen usw.) erfolgen, den weitaus größten Teil ihrer Informationen beziehen die Ämter jedoch aus öffentlichen Quellen wie Zeitungen, Zeitschriften, Flugblättern usw.
Insofern erfüllte der Verfassungsschutz von Anfang an die einhegenden Bedingungen, die ein demokratischer Rechtsstaat an seinen Nachrichtendienst stellen muss. Kontrolliert wird er nicht nur von im Bezug auf Geheimdienste meist überaus kritischen Medien, sondern in Bund und Ländern auch jeweils durch Parlamentarische Kontrollgremien, G10-Kommissionen (für Telekommunikationsüberwachung) sowie Gerichte und Datenschutzbeauftragte. Zudem haben Bürger das Recht unentgeltlich Auskunft darüber zur verlangen, ob und falls ja welche Daten von ihnen gespeichert sind.
Wie absurd die wohl vor allem durch Filme und Bücher genährte Vorstellung von einer allumfassenden Überwachungskrake im Bezug auf den deutschen Inlandsdienst ist, zeigt ein Blick auf den jüngsten Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums in Nordrhein-Westfalen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland mit seinen rund 18 Millionen Einwohnern wurden demnach durch das Landesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2016 gerade einmal 16 Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung durchgeführt. Betroffen waren dabei insgesamt 34 Personen. Von den elf neu angeordneten Abhöraktionen entfielen dabei neun Fälle auf den Phänomenbereich „Islamismus“, sechs Fälle auf das Feld „Rechtsextremismus“ und ein Fall auf „geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht“. Abhörmaßnahmen bezüglich Linksextremismus wurden gar nicht angeordnet.
Verglichen mit historischen Vorläufern oder ausländischen Geheimdiensten kommt der deutsche Verfassungsschutz insofern recht zahnlos daher. Gleichwohl stellt er für nicht wenige Zeitgenossen ein absolutes Feindbild dar. Sei es, weil sie bedingt durch die jüngere deutsche Geschichte eine Allergie gegen Geheimdienste jeder Art haben – und seien diese auch noch so kontrolliert. Sei es, weil sie Linksextremismus für nicht existent oder zumindest ein „aufgebauschtes Problem“ (Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, SPD) halten.
Die eigentliche Brisanz liegt indes tiefer. Denn was der deutsche Staat da im Rahmen des vorgelagerten Verfassungsschutzes tut, dürfte weltweit einmalig sein: Er bewertet die Gesinnung seiner Bürger auf Verfassungskonformität. Während der Staat sich in anderen Ländern weitgehend auf die Ahndung von politisch motivierten Straftaten beschränkt, greift er in Deutschland durch die in den Verfassungsschutzberichten getroffenen Unwerturteile direkt in den politischen Wettbewerb ein.
Was an und für sich schon demokratiepolitisch grundsätzlich gewagt erscheint, wird im Detail betrachtet um so brisanter. Denn während man bei anarchistischen selbsternannten „Autonomen“ in der Regel nicht lange auf ein Bekenntnis zur Zerschlagung des Staates warten muss und auch Nationalsozialisten meist keinen Hehl aus ihrer Verachtung für die deutsche „Judenrepublik“ machen, sind andere Fälle weitaus diffiziler und eröffnen einen hohen Bewertungsspielraum.
Diesen Bewertungsspielraum zu nutzen obliegt letztlich den jeweiligen Innenministern – womit parteipolitischen und somit ideologischen Setzungen innerhalb der Verfassungsschutzbehörden Tür und Tor geöffnet ist. Ein anschauliches Beispiel für derartige Setzungen lieferte nach den Krawallen anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg kürzlich der SPD-Politiker und niedersächsische Innenminister Boris Pistorius. Über dessen Ansicht wusste die „Zeit“ zu berichten:
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius warnte davor, Links- mit Rechtsextremismus auf eine Stufe zu stellen und damit Fremdenfeindlichkeit zu verharmlosen.
Nach Äquidistanz zu jeglichen Gegnern des demokratischen Rechtsstaates hört sich diese Aussage nun so gar nicht an – eher nach einem Übermaß an Ideologie. Derlei hinein regieren in die Verfassungsschutzbehörden je nach ideologischer Präferenz ist indes eher die Regel als die Ausnahme. Verfassungsschützer können von den Umstrukturierungen nach dem Wechsel eines Innenministers ein Lied singen.
Auch ein anderer Vorgang aus Niedersachsen bietet reichlich Anschauungsmaterial für parteipolitische Beeinflussungen. So hatte das Landesamt unter Pistorius CDU-Amtsvorgänger Uwe Schünemann gegenüber Linksextremismus einen ganz anderen Kurs gefahren. Wohl mit dem Parteibuch seines Innenministers im Kopf hatte ein Verfassungsschutzmitarbeiter 2005 einen Prüfvorgang über die Journalistin Andrea Röpke angelegt.
Möglicher Hintergrund: Röpke ist Mitglied in der als DKP-Vorfeldorganisation gegründeten „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ und soll vor Angehörigen der linksextremen Szene referiert haben. Gegner werfen ihr zudem vor Detailaufnahmen von ihnen zu fertigen und gewaltbereiten Anarchisten-Gruppierungen zur Verfügung zu stellen.
Vor allem ist Andrea Röpke aber für eine Vielzahl von Publikationen zum Thema Rechtsextremismus bekannt – und dafür mit Preisen geradezu überhäuft worden. Nicht weniger als neun Auszeichnungen weist ihr Wikipedia-Eintrag aus. Als die nicht ganz unumstrittene aber deutschlandweit gefragte Journalistin dann im Jahr 2012 ein Auskunftsersuchen an den niedersächsischen Verfassungsschutz richtete, muss dort Panik ausgebrochen sein. Jedenfalls löschte man alle Informationen zu Röpke und teilte ihr daraufhin mit, dass keine Daten zu ihr gespeichert seien.
Nachdem Rot-Grün 2013 die niedersächsische Regierung übernommen hatte, wurde der von der CDU eingesetzte Verfassungsschutzpräsident Hans-Werner Wargel abgesägt und die bisher als Pressesprecherin fungierende und der SPD angehörende Politologin Maren Brandenburger ersetzt. Brandenburger machte die Causa Röpke sowie sieben weitere Speicherungen von Journalisten öffentlich und sprach von „Organisationsversagen“, Innenminister Pistorius von einem „Ausmaß rechtswidriger oder fehlerhafter Speicherungen“, das er nicht erwartet habe.
Der „Tagesspiegel“ berichtete damals:
Der SPD-Minister hatte im September – ein halbes Jahr nach dem Machtwechsel in Niedersachsen – eine Überprüfung aller Datensätze des Geheimdienstes angeordnet. Zuvor war bekannt geworden, dass die Journalistin und Rechtsextremismus-Expertin Andrea Röpke illegal gespeichert worden war, ebenso eine Mitarbeiterin der Grünen-Landtagsfraktion und der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam.
Nach 39 Sitzungen beanstandete die sechsköpfige Task-Force mit Verfassungsschutzvizepräsidentin Martina Schaffer und dem früheren Braunschweiger Verwaltungsgerichtspräsidenten Christian Büschen 1937 Datensätze als nicht gesetzeskonform und ordnete die umgehende Löschung an: 478 im Bereich Linksextremismus, 668 im Rechtsextremismus, 791 im Islamismus.
1937 Fälle bei denen eine Bewertungsdivergenz besteht – das ist nicht gerade wenig. Andererseits kommt es bei menschlichem Handeln, das staatlichem Handeln naturgemäß zu Grunde liegt, notwendigerweise zu Fehlern. Und angesichts der Gefahr durch extremistische Bestrebungen ist eine möglicherweise falsche Speicherung beim Verfassungsschutz, die gerichtlich angefochten werden kann, vielleicht noch das kleinere Übel.
Zumal es eine Vielzahl von Fällen gibt, bei denen sich fast alle Beteiligten über die Einstufung einig sind. So dürften die rund 700 sogenannten „Gefährder“, denen schwerer Gewalttaten mit islamisch-fundamentalistischer Motivation zugetraut werden, über Parteigrenzen hinweg unzweifelhaft als Gefahr angesehen werden.
Dummerweise wurde in der Vergangenheit nicht nur bei der Polizei gespart, sondern aus ideologischen Gründen auch bei den Landesämtern für Verfassungsschutz. Das im rot-rot regierten Brandenburg gelegene Landesamt für Verfassungsschutz kommt noch auf gerade einmal auf 90 Mitarbeiter (ehemals 120), mindestens 125 wären jedoch zum Erfüllen grundlegender Aufgaben erforderlich. Es existieren insbesondere keine Übersetzer für Russisch und Arabisch. Texte von islamischen Extremisten, die aus Tschetschenien stammen und dort bereits Kampferfahrung gesammelt haben, können daher gar nicht ausgewertet werden.
Und nicht nur in Brandenburg ist der Verfassungsschutz politisch gewollt kastriert worden. Im rot-rot-grün regierten Thüringen ist auf Geheiß von Ministerpräsident Bodo Ramelow, früher selbst einmal im Visier des Verfassungsschutzes, der Einsatz von V-Leuten außerhalb des Terrorismus völlig abgeschafft worden. Das Landesamt ist durch den Verlust dieser wichtigen Informationsquelle inzwischen praktisch blind und gleicht eher einem von Beamten bevölkerten Internetcafé als einem Nachrichtendienst.
Auch in Berlin ist der Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes nach der Machtübernahme von Rot-Rot-Grün eingeschränkt worden. Man darf gespannt sein, wie viele Mitarbeiter nach dem Ende der Legislaturperiode dort arbeiten.